Kumulierte Teil- und Schlussrechnungen nach VOB für die Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen / Solaranlagen ab der Mehrwertsteuerbefreiung 2022/2023 erstellen

Hier werden praktische Szenarien im Schwerpunkt der kumulierten Teil- und Schlussrechnungen nach VOB zur Verfügung gestellt, welche die optimale Vorgehensweisen erläutert.

Diese Beschreibung bezieht sich speziell auf kumulierte Teil- und Schlussrechnungen nach VOB, zu erkennen an diesem Haken im Auftrag:

Warum kann dies überhaupt problematisch sein?

Wurde der Auftrag noch vor der Mehrwertsteuerbefreiung 2023 mit dem Steuersatz 19% erstellt, gibt es verschiedene Situationen, in denen dies bei der Erstellung der Teil- und Schlussrechnung im Zeitraum ab der Mehrwertsteuerbefreiung berücksichtigt werden muss. Anders als bei Abschlagsrechnungen wird jede Teilrechnungen nach dessen Leistungsdatum / Lieferdatum besteuert. Demnach kann es sein dass Teil- und Sammelrechnungen nach VOB mit 19% zu einem Auftrag erstellt werden müssten. 

Die Schlussrechnung fällt in den Zeitraum des 0,00 % Steuersatzes

Hinweis: 

Es ist zu unterscheiden, ob die Steuersenkung einem Privatkunde oder einem Geschäftskunde zugute kommt. In orgaMAX haben Sie die Möglichkeit die Preisart zu definieren. https://info.deltra.com/faq/preisart-brutto-oder-netto

Die Preisart "Nettopreise" wird den Bruttobetrag bei der Umstellung des Steuersatzes von 19,00 % auf 0,00 % automatisch um 19,00 % mindern.

Die Preisart "Bruttopreise" übernimmt die Bruttopreise als Nettopreise bei der Umstellung von 19,00 % auf 0,00 %  

Beispiel für die Preisart Nettopreise:

Auftragsvolumen: 11.900,00 € (10.000,00 € netto) - nach Umstellung von 19,00 % auf 0,00 % wird das Auftragsvolumen von 11.900,00 € auf 10.000,00 € gemindert.

Beispiel für die Preisart Bruttopreise:

Auftragsvolumen: 11.900,00 € (10.000,00 € netto) - nach Umstellung von 19,00 % auf 0,00 % bleibt das Auftragsvolumen unverändert bei 11.900,00 €.

Lösung:

In diesem Fall stellen Sie die Rechnung(en) vorerst mit den bisherigen Steuersätzen aus. Als nächstes nutzten Sie die Rechnungskorrektur-Funktion von orgaMAX und führen diese auf die jeweilige(n) Rechnung(en) aus.

Klicken Sie dazu mit der rechten Maustaste auf die entsprechende Rechnung und wählen dann Korrekturrechnung erstellen.

Bestätigen Sie diesen Hinweis mit Ja (mehr dazu später):

image4

Diese Funktion storniert nun die Schlussrechnung und erstellt eine neue normale Rechnung, in der Sie den für diesen Zeitraum korrekten Steuersatz anpassen können. Begeben Sie sich dazu in der Rechnung oben links unter Erweitert und ändern hier den vollen Mehrwertsteuersatz auf 0,00%.

Damit diese neu erstellten Rechnungen für Ihren Kunden als Rechnungskorrektur erkennbar sind, nutzen Sie am besten unsere kostenfreie Online-Vorlage Rechnungskorrektur.

Eine ausführliche Beschreibung zu unserem kostenfreien Vorlagenportal Vorlagen Online finden Sie hier: 

Vorlagen Online: Das kostenlose Vorlagenportal

Sobald Sie diese Rechnung schließen, erscheint folgender Dialog:

Zahlstatus der Rechnung neu

Folgende Optionen stehen hier zur Verfügung:

  • Alle drei Rechnungen vollständig bezahlt, offener Betrag wird als Kundenguthaben verbucht: Diese Option steht nur zur Verfügung, wenn es sich um einen Kunden handelt, der in den Stammdaten gespeichert ist.
  • Ursprungs- und Stornorechnung vollständig bezahlt: Während die Ursprungs- und die Stornorechnung vollständig bezahlt werden, bleibt die neu erstellte Rechnung offen. Die Zahlung des Kunden kann dann dieser Rechnung zugeordnet werden.
  • Keine Änderung der Zahlstatus: Sowohl die Ursprungsrechnung, als auch die Stornorechnung und die neu erstellte Rechnung bleiben weiterhin offen. Sie können die Zahlungszuordnung so komplett selbstständig treffen.

Die Rechnungskorrektur führen Sie nun für alle zugehörigen Rechnungen durch.

Diese Rechnungskorrekturen müssen Sie Ihrem Kunden zusammen mit den ursprünglichen Rechnungen und der Schlussrechnung zur Verfügung stellen.

 

 

Wichtiger Hinweis:

Bei der Auswahl vom 0,00% Steuersatz greift orgaMAX automatisch, sofern keine abweichende Definition vorhanden ist, auf das Buchungsschema zurück und wählt dort das Standard-FiBu-Konto für steuerfreie Erlöse aus. Zusätzlich erscheint auf der Rechnung ein Zusatztext mit Verweis auf den entsprechenden Paragraph. Informieren Sie sich bitte vorher bei Ihrem Steuerbüro welches Erlöskonto bzw. welcher Paragraph hier Anwendung findet.

Im folgendem FAQ wird beschrieben wie Sie das Erlöskonto im Buchungsschema prüfen und ggfls. anpassen können. Sie haben auch die Möglichkeit das Erlöskonto direkt in der Rechnung auszuwählen.

https://info.deltra.com/faq/abweichende-erloeskonten-auswaehlen

 

Die Rechnungspositionen sollen nur teilweise mit 0,00 % Mehrwertsteuer ausgewiesen werden.

Es kann durchaus vorkommen, dass einige Rechnungspositionen weiterhin mit dem vollen Mehrwertsteuersatz von 19,00 % und einige steuerfrei mit 0,00 % ausgewiesen werden müssen.

In diesem Fall ist es notwendig in der Korrekturrechnung einzeln die Steuersätze pro Artikelposition anzupassen:

Das Zusatzfeld "MwSt. Satz" in der Eingabemaske sollte in diesem Fall ergänzt werden, sofern dies noch nicht geschehen ist. Das Feld "MwSt. Satz" können Sie im Bereich der Spalten Überschriften an eine gewünschte Positionen platzieren

Die Druckansicht sollte wie folgt aussehen.